Verkehrsrecht

Unfallschaden?

Ich sorge dafür, dass Sie zu Ihrem Geld kommen.

Darum kümmere ich mich für Sie

  • Vollständige Kommunikation mit der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Durchsetzung der Übernahme aller entstandenen Kosten: vom Abschleppen über Reparatur bis hin zu Mietwagen und Wertverlust
  • Abwehren von Nachteilen wie der Bestellung eines Sachverständigen durch die Versicherung
  • Überprüfung von wichtigen Dokumenten wie Gutachten und Kostenvoranschlägen
Anwaltskanzlei Schüll - Rechtsanwalt Christoph Schüll - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Eigentlich ist die Sache klar: Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer Ihr Auto beschädigt, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung für die entstandenen Kosten aufkommen. Eigentlich! Die Wirklichkeit sieht leider anders aus: „Die gegnerische Versicherung zahlt nach dem Unfall nicht“ – das höre ich nahezu täglich von Mandanten in unserer Kanzlei in Aachen.

Denn auch wenn Werbebroschüren und Fernsehspots ein anderes Bild vermitteln: Versicherungen haben eben nicht den Geschäftszweck, dass Sie sich sorglos zurücklehnen können; sie wollen Geld verdienen, Rendite erwirtschaften – nicht selten auf Ihre Kosten!

Im Schadensfall zückt der gegnerische Kfz-Versicherer daher meist nicht das Scheckbuch, sondern den Rotstift: Dass berechtigte Ansprüche kleingerechnet oder sogar verweigert werden, ist längst keine Ausnahme mehr. Es ist der traurige Normalfall. Sich dagegen zu wehren, ist häufig schwer. Als Geschädigter stehen Sie nämlich einem übermächtigen Gegner gegenüber: einem Unternehmen mit Rechtsabteilung, perfekt geschulten Sachbearbeitern und spitzfindigen Gutachtern.

Selbst bei (vermeintlichen) Bagatellschäden rate ich Ihnen daher: Nehmen Sie die Abwicklung mit der Versicherung nicht selbst in die Hand. Lassen Sie sich als Unfallgeschädigter lieber von Anfang an anwaltlich vertreten. Das empfiehlt übrigens auch die Stiftung Warentest.

Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung und umfassender Spezialisierung auf das Verkehrszivilrecht kenne ich nämlich die Tricks, mit denen sich die Versicherer um die Zahlung drücken – und weiß, wie ich sie wirksam aushebeln kann. Daher vertrauen mir nicht nur Unfallgeschädigte aus Aachen Ihr Mandat an, sondern aus ganz Deutschland.

Mein Ziel: Dass Sie Ihren Schaden bezahlt bekommen; in voller Höhe und nicht einen Cent weniger. Mein Versprechen: Dass ich mit vollem Einsatz für Sie und Ihr Recht kämpfe. Die Anwaltskosten übernimmt dabei in den meisten Fällen die Versicherung des Unfallverursachers.

Ich berate Sie gern. Nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu mir auf.

Ihr Christoph Schüll

Anwaltskanzlei Schüll -

Übrigens: Die Anwaltskosten bekommen Sie in den meisten Fällen vollständig von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet.

Auf einen Blick

Vom Unfallschaden zum finanziellen Fiasko ist es oft nur ein kurzer Weg: Nicht selten bleiben Geschädigte auf enormen Kosten sitzen, weil die gegnerische Kfz-Versicherung die Zahlung teilweise oder sogar ganz verweigert. Die größte Fußangel ist ausgerechnet das Rundum-sorglos-Paket, das oft per Telefon noch an der Unfallstelle versprochen wird. Denn es ist meist bloß die Umschreibung für ein eingespieltes Netzwerk aus Versicherungsmitarbeitern, Kfz-Sachverständigen und Werkstattinhabern. Sie arbeiten gemeinsam vor allem daran, Ihre berechtigten Ansprüche kleinzurechnen. Dagegen können Sie sich wehren: indem Sie von Anfang an Ihre Interessen gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers professionell von Christoph Schüll vertreten lassen. Denn darauf ist der Anwalt aus Aachen spezialisiert.

Kfz-Versicherung zahlt nicht: Darum ist ein Anwalt wichtig

So traurig es ist, gilt auch im Dialog mit Versicherungen mittlerweile der Grundsatz aus dem Strafrecht: Sagen Sie nichts – schon gar nicht ohne Ihren Anwalt! Der scheinbar freundliche Sachbearbeiter am Telefon hat nämlich meist vor allem die Aufgabe, eine Situation zu schaffen, die der Kfz-Versicherung nützt. Schon den ersten Kontakt sollte daher ein erfahrener Anwalt wie Christoph Schüll aus unserer Kanzlei in Aachen übernehmen; die Anwaltskosten trägt fast immer die Versicherung des Unfallverursachers. Auch Kosten etwa für das Schadensgutachten, den Nutzungsausfall, die Reparatur oder eine Wertminderung muss der Haftpflichtversicherer tragen. Um hier zu sparen, schöpfen viele von ihnen alle Möglichkeiten aus. Christoph Schüll kennt diese Tricks und weiß, worauf Sie bei Schadensmeldung Werkstattwahl, Kostenvoranschlag und Ersatzfahrzeug achten müssen. So sorgt er dafür, dass Sie ihr Geld bekommen: fristgerecht und in vollem Umfang.

Kfz-Versicherung bestellt den Gutachter: Darum ist das für Sie ein Nachteil

Bei der Wahl des Sachverständigen für das Schadensgutachten haben Unfallgeschädigte die freie Wahl. Der vereidigte Prüfer beziffert als unabhängige Instanz die Höhe des Schadens. Genau diese Unabhängigkeit ist womöglich nicht gegeben, wenn die gegnerische Versicherung den Gutachter bezahlt: Denn ein solcher Auftrag birgt das Risiko einer Abhängigkeit – und allzu leicht werden bei der Untersuchung dann sogenannte versteckte Schäden „übersehen“. Bei der späteren Reparatur bezahlt die Versicherung jedoch nur die Mängel, die im Protokoll stehen. Christoph Schüll, Anwalt in der Kanzlei Heit Schüll Weuffen, wehrt für Sie solche Versuche von Vorteilsnahme ab – und unterstützt Sie auch, wenn die Begutachtung bereits stattgefunden hat: Denn wenn Sie Zweifel an dem Ergebnis haben, fordert er für Sie eine zweite Einschätzung an. Dazu haben Sie als Unfallgeschädigter das Recht.

Häufige Fragen

Bevor sie mich als Ihren Anwalt beauftragen, haben Sie sicher viele Fragen. Die Antworten auf die häufigsten habe ich für Sie an dieser Stelle zusammengestellt:

  1. So schnell wie möglich – am besten noch an der Unfallstelle: Häufig versucht die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nämlich ihrerseits, sofort Kontakt mit Ihnen als Geschädigtem aufzunehmen – was oftmals nicht zu Ihrem Vorteil ist.

  2. Grundsätzlich gilt: Je später Sie mir als Anwalt ein Mandat erteilen, desto geringer ist mein Einfluss auf Ihre Schadenssache. Denn: Mit jeder Zustimmung Ihrerseits schaffen Sie eine vollendete Tatsache. Ob Ihnen möglicherweise aufgrund von Formfehlern eine höhere Schadenssumme zusteht und sich diese durchsetzen lässt, überprüfe ich gern in einem Beratungsgespräch in unseren Kanzleiräumen in Aachen mit Ihnen.

  3. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit unserer Kanzlei in Aachen auf und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit mir. Wenn Sie mir das Mandat erteilen, Sie gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu vertreten, werde ich umgehend das Gutachten der Versicherung anfechten und ein Gegengutachten von einem wirklich unabhängigen Sachverständigen durchführen lassen. Wichtig: Lassen Sie bis dahin auf keinen Fall Ihr Auto reparieren.

  4. Grundsätzlich haben Sie das Recht, als Geschädigter Ihren Schaden vollumfänglich ersetzt zu bekommen. Bei der Nutzung eines Mietwagens etwa kann die Kostenübernahme jedoch verweigert werden. Im Rahmen eines Mandats kläre ich Sie umfassend über Ihre Rechte auf; die Anwaltskosten trägt im Regelfall die Versicherung des Unfallverursachers.

  5. Nein, meist haben Sie durch ein solches Paket sogar handfeste Nachteile. Sie geben wichtige Entscheidungen aus der Hand, etwa die Wahl eines Kfz-Sachverständigen oder einer Werkstatt Ihres Vertrauens. „Sorgen los“ ist durch das Angebot nur die Versicherung. Vertrauen Sie besser nicht auf Marketing-Phrasen, wenn es um einen Unfallschaden geht, sondern auf Ihren Anwalt.

  6. Eine genaue Strategie dafür, wie Sie Ihren Schaden in voller Höhe ersetzt bekommen, besprechen ich mit Ihnen im Rahmen der Erstberatung. Die darin ermittelten berechtigten Ansprüche mache ich gegenüber gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend. Über den Verlauf des Vorgangs informiere ich Sie regelmäßig.

  7. Wenn Sie der Unfallgeschädigte sind, muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten fast immer vollständig tragen. Meine Unterstützung ist für Sie in einem solchen Fall also komplett kostenlos. Zudem trägt Ihre Rechtschutzversicherung ohnehin sämtliche Anwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben.

  8. Nein. Die Versicherung ist verpflichtet, mit mir als Ihrem Vertreter zusammenzuarbeiten.

Unfallschaden? Ich sorge dafür, dass Sie zu Ihrem Geld kommen.